Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 33/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22261
VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 33/10 (https://dejure.org/2011,22261)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.06.2011 - VfGBbg 33/10 (https://dejure.org/2011,22261)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 33/10 (https://dejure.org/2011,22261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,22261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 33/10
    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer ist das Brandenburgische Oberlandesgericht auch von den Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit der Bewilligung von bloßen Geh- oder Fahrrechten (Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 - MDR 2009, 374) nicht maßgeblich abgewichen.
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 33/10
    Dazu reicht die Behauptung, der Richter habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, nicht aus (vgl. zum Bundesrecht: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 - BVerfGK 11, 203, 207).
  • VerfG Brandenburg, 10.05.2007 - VfGBbg 8/07

    Verfassungsbeschwerde: Widerruf eines Fördermittel-Bescheids zur Umsetzung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 33/10
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und zur Erwägung des Vorgetragenen nicht nachgekommen ist (Beschluss vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 - LVerfGE 18, 150; www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • OLG Brandenburg, 15.04.2010 - 5 U 40/08

    Grundbuchberichtigung: Versehentliche Nichtübernahme eines Wege- und Fahrrechts

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 33/10
    Die Verfahrensakten (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az.: 5 U 40/08; Landgericht Cottbus, Az.: 3 O 120/06) waren beigezogen.
  • BGH, 21.11.1975 - V ZR 237/73

    Anspruch auf Verlegung der Ausübung einer Grunddienstbarkeit - Verlangen einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 33/10
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1975 - V ZR 237/73 - (MDR 1976, 479) bezog sich auf einen wesentlich anderen Sachverhalt.
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 26/10

    Teils unzulässige, im Übrigen wegen willkürfreier, mit dem Grundrecht auf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 33/10
    Willkürlich ist ein Richterspruch allerdings nicht bereits dann, wenn die Rechtsanwendung fehlerhaft ist, sondern erst, wenn er unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Verdacht aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (Beschluss vom 19. November 2010 - VfGBbg 26/10 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de.).
  • VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07

    Elternrecht; Sorgerechtsübertragung; Rüge fremder Grundrechte; Verfahrenspfleger

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 33/10
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sie den Vortrag der Parteien hinlänglich berücksichtigen (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11

    § 55 Abs. 1 Satz 2 WHG verhindert keinen Anschluss- und Benutzungszwang

    Deshalb muss sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände ergeben, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und zur Erwägung des Vorgetragenen nicht nachgekommen ist (vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157 und vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 33/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 44/14

    Umgangsregelungen haben sich zuvörderst am Kindeswohl zu orientieren.

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, und vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 33/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 9/16

    Elterliche Sorge; Kindeswohl; Begründungsanforderungen

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, und vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 33/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

    Deshalb muss sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände ergeben, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und zur Erwägung des Vorgetragenen nicht nachgekommen ist (vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157 und vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 33/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 4/16

    Gehör; gesetzlicher Richter; Begründung; Beschwer; Anhörungsrügebeschluss

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157; vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 33/10 - und vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 23/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 72/11

    Entscheidungsgrundlage in Kindschaftssachen; Reichweite des Rechts auf

    Es bedarf daher besonderer Umstände, die deutlich werden lassen, dass ein Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (Beschluss vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 33/10 -, LVerfGE 18, 150, 157).
  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 17/15

    Eine Verfassungsbeschwerde ist aus Gründen der Subsidiarität unzulässig, wenn in

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, und vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 33/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 23/14

    Recht auf elterliche Sorge; Anspruch auf rechtliches Gehör;

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, und vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 33/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 63/13

    Steganlage; Rückbauverfügung; Eigentumsgrundrecht; Rechtliches Gehör;

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, und vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 33/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 77/15

    Auch im Verfahren der sofortigen Beschwerde ist unter Geltung des Grundsatzes der

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 17/15 -, vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, und vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 33/10 -).
  • VerfG Brandenburg, 20.03.2015 - VfGBbg 58/14

    Unschuldsvermutung und Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz

  • VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 61/11

    Anschluss- und Benutzung; Befreiung; private Anlage; höherer Umweltstandard;

  • VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 9/13

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 64/12

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 62/11

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer

  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 60/11

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer

  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 58/11

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2012 - VfGBbg 69/11

    Vertrauensschutz; rechtliches Gehör; Darlegung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht